Nachwahl 1. Stellvertreter (Wahlen)
Hallo Apfelsaft,
Klärung:
1. Stellvertreter steht aus "gesundheitlichen Gründen" nicht mehr zur Verfügung. Ist er nur krank / langzeitkrank oder ist er vom Ehrenamt zurückgetreten? Bei Verhinderung ist er weiter gewählt und steht für die Zukunft zum Nachrücken bereit.
Zum 2. Stellvertreter:
Der Wählerwille ist zu Beachten. Er ist gewählt und die Stimmenanzahl oder ggf. das Losglück hat ihn zum 2. Stellvertreter bestimmt. Wenn der 1. Stellvertreter zurücktritt oder aus dem Amt z.B. passive Phase Altersteilzeit ausscheidet, ist er dann der 1. Stellvertreter.
Gibt es keine Stellvertreter sind Nachwahlen durch die Vertrauensperson einzuleiten.
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Gruß
Wolfgang