Nachwahl Stellvertreter (Wahlen)
Hallo BirgitKE!
Ich sehe das auch so, dass das Nachrücken des Stellvertreters allein kein Grund für eine Neuwahl ist. Nur wenn dann gar kein Stellvertreter mehr da ist, sollte neu gewählt werden. Das steht in § 17 SchwbVWO (Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen). Das "Ausscheiden des Stellvertreters" ist hier mit dem Nachrücken des Stellvertreters als Vertrauensperson gleichzustellen. Er ist dann ja Vertrauensperson und kein Stellvertreter mehr.
Gruß Ola