Unwirksamkeit der Wahl / Beauftragung durch GSBV (Wahlen)
Hallo,
unsere Wahl der Schwerbehindertenvertretung wurde für unwirksam erklärt. Jetzt erklärte uns die Vertrauensfrau der Schwerbehindertenvertretung, dass mit Wirksamkeit des Urteils in unserem Unternehmen keine SBV mehr besteht. Da es bei uns aber auch eine GSBV gibt, sei diese jetzt zuständig.
Weiter heißt es, die GSBV hätte unsere Vorsitzende der SBV (die ja eigentlich unwirksam gewählt wurde)beauftragt, die Tätigkeiten für die GSBV zu übernehmen, also das tägliche Geschäft der SBV und die Einleitung einer Neuwahl der SBV.
Mir erscheint das alles sehr eigenartig. Kann die GSBV solch eine Beauftragung tatsächlich vornehmen?