Unwirksamkeit der Wahl / Beauftragung durch GSBV (Wahlen)
Zuständig ist die GSBV nun, das passt. Aber die Neuwahl muss die GSBV selber einleiten.Oder wurde von ihr ein Wahlvorstand einberufen welchem die Quasiaberdanndochnicht SBV angehört ?
Zuständig ist die GSBV nun, das passt. Aber die Neuwahl muss die GSBV selber einleiten.Oder wurde von ihr ein Wahlvorstand einberufen welchem die Quasiaberdanndochnicht SBV angehört ?
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