Unwirksamkeit der Wahl / Beauftragung durch GSBV (Wahlen)

ciralifan, Wednesday, 27.05.2015, 15:10 (vor 4165 Tagen) @ Patibe

Zuständig ist die GSBV nun, das passt. Aber die Neuwahl muss die GSBV selber einleiten.Oder wurde von ihr ein Wahlvorstand einberufen welchem die Quasiaberdanndochnicht SBV angehört ?


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