Unwirksamkeit der Wahl / Beauftragung durch GSBV (Wahlen)
Offenbar ist die GSBV ziemlich ahnungslos. Wenn das tatsächlich umgesetzt wird, seit ihr die GSBV auch bald los.
So etwas kann man schon als krasse Pflichtverletzung(en) betrachten. Die SBV jeder Stufe ist ein reines Wahlamt, niemand kann dazu durch irgendjemanden ernannt werden. Dafür fehlt jede Rechtsgrundlage und die wäre erst mal nachzuweisen, nicht etwa die Unzulässigkeit.
Es kämen zudem Verstöße gegen den Datenschutz in Betracht und ob die nachfolgende Wahl ohne korrekten Wahlvorstand Bestand hätte, bliebe abzuwarten.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael