Nachuntersuchung zum Feststellungsverfahren (Antragstellung / Widerspruch)

sandra72, Bayern, Thursday, 18.06.2015, 09:22 (vor 3242 Tagen) @ Ola

Vielen Dank Ola für deine ausführliche Antwort!
Aber mich wundert es, dass sie "nachuntersucht" wird, denn den GbB hat sie nicht befristet erhalten. Ist das dann in der Regel so, dass man damit rechnen muss, nachuntersucht zu werden????

Gruß Sandra :-)


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