Nachuntersuchung zum Feststellungsverfahren (Antragstellung / Widerspruch)
Vielen Dank Ola für deine ausführliche Antwort!
Aber mich wundert es, dass sie "nachuntersucht" wird, denn den GbB hat sie nicht befristet erhalten. Ist das dann in der Regel so, dass man damit rechnen muss, nachuntersucht zu werden????
Gruß Sandra