Nachuntersuchung zum Feststellungsverfahren (Antragstellung / Widerspruch)

Ola, Berlin, Thursday, 18.06.2015, 13:30 (vor 3241 Tagen) @ sandra72

Nein, in der Regel nicht, eben nur bei Einschränkungen, wo ein Arzt/ Gutachter mal meinte, dass das wieder besser werden könnte. Welche Kriterien da im Einzelnen herangezogen werden, weiss ich so aus dem Hut auch nicht, aber ich belese mich. Das was ich geschrieben habe, sind die Erfahrungen, die ich selbst schon in meinem Amt gemacht habe. Melde mich wieder.


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