Nachuntersuchung zum Feststellungsverfahren (Antragstellung / Widerspruch)
Liebe Sandra72!
Ich habe mal eine Vorschriftenreihe gefunden, die die Überprüfung des GdB gesetzlich wohl rechtfertigt/ regelt: § 2 i.V. m. §§ 68,69 i.V. § 116 SGB IX. Vielleicht kannst Du dazu noch eine Kommentierung lesen, welche das etwas präzisiert.
Gruß Ola