Nachuntersuchung zum Feststellungsverfahren (Antragstellung / Widerspruch)

Ola, Berlin, Thursday, 18.06.2015, 13:41 (vor 3242 Tagen) @ sandra72

Liebe Sandra72!
Ich habe mal eine Vorschriftenreihe gefunden, die die Überprüfung des GdB gesetzlich wohl rechtfertigt/ regelt: § 2 i.V. m. §§ 68,69 i.V. § 116 SGB IX. Vielleicht kannst Du dazu noch eine Kommentierung lesen, welche das etwas präzisiert.
Gruß Ola


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