Nachuntersuchung zum Feststellungsverfahren (Antragstellung / Widerspruch)

Heinrich, Thursday, 13.08.2015, 21:01 (vor 3185 Tagen) @ sandra72

Hallo,

geht ggf auch in diese Richtung!

Urteil: Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft

Das Versorgungsamt stellte dem Kläger einen unbefristeten SchwerBehindertenausweis aus. Allerdings rechtfertigte der Gesundheitszustand des Klägers seinen Schwerbehindertenstatus seit vielen Jahren nicht mehr. Macht die jahrzehntelange Untätigkeit des Versorgungsamtes die Aufhebung für die Zukunft rechtswidrig?

Die Entscheidung

Zu Recht, wie das Bundesozialgericht jetzt entschieden hat. Bereits 1997 rechtfertigte der Gesundheitszustand des Klägers seinen Schwerbehindertenstatus nicht mehr. Seine Krebserkrankung war nicht wieder aufgetreten, ansonsten war er weitgehend gesund. Die jahrzehntelange Untätigkeit des Versorgungsamtes macht die Aufhebung für die Zukunft nicht rechtswidrig. Der Kläger durfte nicht darauf vertrauen, für alle Zeiten seinen Status als Schwerbehinderter behalten zu können, obwohl sein Gesundheitszustand dies schon lange nicht mehr rechtfertigte.

Das Versorgungsamt hatte sein Aufhebungsrecht auch nicht verwirkt. Es hatte dem Kläger niemals ausdrücklich zu verstehen gegeben, trotz der Besserung seines Zustands auf die Aufhebung verzichten zu wollen. Das lange Untätigbleiben des Versorgungsamtes allein führte nicht zur Verwirkung. Auch die unbefristete Ausstellung des Schwerbehindertenausweises begründete für sich genommen keine Rechte, sondern dokumentierte nur die zu Grunde liegende Feststellung. Sie aufzuheben hatte das Versorgungsamt lediglich aus Versehen unterlassen.

Gericht:
Bundessozialgericht, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
Quelle:
http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5149-urteil-aufhebung-der-schwerbehinderteneigenschaft-nach-erfolgreicher-heilung-auch-noch-nach-vielen-jahren


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