Befristetes Beschäftigungsverhältnis (Kündigung)

Hotte, Stuttgart, Friday, 19.06.2015, 10:32 (vor 3242 Tagen) @ stefanmann

Hallo,
das sehe ich etwas anders. Ein bis 30.6.2015 befristeter Vertrag läuft aus. Darüber muss die SBV noch nicht einmal informiert werden. Natürlich kann und sollte die SBV nachfragen, warum nicht verlängert wird. Aber eine rechtliche Handhabe den AG zur Verlängerung zu zwingen, sehe ich persönlich nicht
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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