Befristetes Beschäftigungsverhältnis (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 19.06.2015, 12:43 (vor 3242 Tagen) @ Hotte

Hallo,

ich sehe das grundsätzlich genauso wie Hotte. Über das bloße Auslaufen einer Befristung muß die SBV nicht unterrichtet werden - wozu auch ?

Der AG trifft schließlich keine neue Entscheidung, er hält lediglich an der bereits getroffenen Entscheidung zur Befristung fest. Diese Entscheidung zur Befristung ist der SBV ja bekannt geworden bei Einstellung.

Im geschilderten Fall hätte die SBV lediglich zur Auswahl der zu verlängernden Befristungen rechtzeitig angehört werden müssen. Dann hätte sie evtl. Bedenken bezüglich der Auswahl geltend machen können.

Diese Bedenken hätte dann ggfs. der BR bei seiner Entscheidung nach § 99 BetrVG zu den Verlängerungen mit berücksichtigen können.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion