Nutzung der BR-Büro + Sachmittel (Umgang mit BR / PR)

Heinrich, Sunday, 05.07.2015, 09:28 (vor 3238 Tagen) @ OKOMON

Hallo,


lese einmal hier:
www.schwbv.de/04_05_geschaeftsausstattung.html

Fakt, die SBV hat einen eigenen Anspruch auf die für das Mandat notwedige Sach-/Büroausstattung.

Aber der AG kann auf die Mitbenutzung der Mittel des BR verweisen, sofern dieses möglich ist. Dann muss er aber auch dafür Sorge tragen, dass dieses möglich ist. Der AG muss dann ggf hier sich mit dem BR auseinander setzen.

Klar ist der Datenschutz hier zu beachten, betrifft auch die Möglichkeit vertrauliche Gespräche führen zu können. Dieses bedeuet aber nicht, dass man am Rechner Adminrechte besitzen muss. Dieses ist wegen des Schutzes des Firmennetzes vor Schadsoftware wichtig. Der AG muss dann nur auf den Rechner ggf notwendige besondere Mandatssoftware einspielen. Der Rechner darf aber dann nicht so eingerichtet werden, dass Dritte bzw der Admin einfach auf den Rechner, die Daten zugreifen kann. Also kein Fernzugriff ohne besondere Anmeldung und Freigabe durch die SBV. Die SBV ist hier Datenherr.

Die SBV kann notfalls den Rechtsweg nutzen um ihre Rechte gegenüber dem AG, nicht dem BR, hier in Anspruch nehmen bzw umzusetzen.

Aber, die SBV bekommt ggf Probleme, wenn sie wie bei euch, einen Anwalt mehrfach einbindet dann aber dieses nicht zu Ende umsetzt und damit stets den Vorgang wiederholt. Hier entstehen dann vermeidbare Kosten für den AG, weil die SBV hier Vorgänge nicht abschließt.


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