Schutz im SBV Büro (Allgemeines)
Hallo,
1.
Die SBV hat in ihren Räumlichkeiten Hausrecht analog zu den Regelungen für BR/PR. Das Betreten kann untersagt und die Untersagung gerichtlich durchgesetzt werden.
2.
Die SBV kann (und sollte unbedingt) verlangen, daß die Schließung des SBV-Büro so ausgelegt ist, daß es einen Zugang nur noch bei Notfällen für Dritte möglich ist. Unabhängig davon wundert mich die Frage nach dem "Durchstöbern" von Akten, da diese unabhängig von Zugangsregelungen sowieso in einem verschließbaren Schrank aufbewahrt werden sollten, dessen Schlüssel nur die SBV hat.
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&Tschüß
Wolfgang