Schutz im SBV Büro (Allgemeines)

elschwoabos, NRW, Monday, 24.08.2015, 10:17 (vor 4077 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

"zu 1)
Wenn der "Besuch oder die Begehung" nicht angekündigt ist, kann ich den auch nicht im voraus verbieten."

Sehe ich anders, es handelt sich hierbei um ein grundsätzliches Verbot, das auszusprechen ist. Das muss nicht wiederholt werden und ist nicht an einen konkreten Anlass gebunden.

"zu 2)
Da ich alleine freigestellter PR/SBV bin und sonst niemand den Schlüssel zu meinem Büro hat (außer Haustechnik und im Vertretungsfall mein Stelli), erübrigt sich die Sache mit den abschliesbaren Schränken. Klar ist mein Büro mit (auch abschließbaren) Schränken ausgestattet. Da jedoch außer mir niemand Zutritt zum Büro hat, könnte es ja auch mal sein, dass ein Vorgang bis zum nächsten Tag auf dem Tisch "liegen" bleibt. Das ist ja gerade bei einem ausschließlich für SBV/PR genutztem Büro der Vorteil. "

Ich schließe alles weg, da bleibt nichts auf dem Schreibtisch liegen, auch Putzfrau und Haustechnik sollen und dürfen da nichts lesen.
Im Übrigen lieferst Du die Begründung für das Wegschließen der Unterlagen doch mit Deiner Ausgangsfrage mit: So ist nichts einsehbar bei einem unbefugten Betreten des Büro, auch nicht für die Geschäftsleitung.

lg

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.


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