Schutz im SBV Büro (Allgemeines)

micha, Rheinland/Pfalz, Monday, 24.08.2015, 09:32 (vor 4077 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracing,
schnelle Antwort. Danke :-)
zu 1)
Wenn der "Besuch oder die Begehung" nicht angekündigt ist, kann ich den auch nicht im voraus verbieten.
zu 2)
Da ich alleine freigestellter PR/SBV bin und sonst niemand den Schlüssel zu meinem Büro hat (außer Haustechnik und im Vertretungsfall mein Stelli), erübrigt sich die Sache mit den abschliesbaren Schränken. Klar ist mein Büro mit (auch abschließbaren) Schränken ausgestattet. Da jedoch außer mir niemand Zutritt zum Büro hat, könnte es ja auch mal sein, dass ein Vorgang bis zum nächsten Tag auf dem Tisch "liegen" bleibt. Das ist ja gerade bei einem ausschließlich für SBV/PR genutztem Büro der Vorteil.

Gruß micha

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Gruß Micha


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