Schutz im SBV Büro (Allgemeines)

Heinrich, Monday, 24.08.2015, 10:32 (vor 4077 Tagen) @ micha

Hallo,

schalte den Datenschutzbeauftragten ein. Erkläre dem Betroffenen, dass man via Anwalt wegen Verstoß gegen den Datenschutz gegen ihn vorgeht. Denn er hat ja ggf durch unbefugte Einsicht in Unterlagen gegen den Datenschutz verstoßen. Bedonders hier auch betreffend Unterlagen zu Schwerbehinderten.

Verlange weiter ein Türschloss zu dem es keinen weitere Schlüssel beim AG auch nicht bei der Hausverwaltung gibt. Eine Notfallschlüssel kann man für echte Notfälle in einem vetdiegelten Umschlag hinterlegen. Wird dieser unberechtigt dann genutut, geschied dieser unter dem strafbaren Siegelbruch.


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