Kann örtl. stellv. SBV das Amt der GSBV wahrnehmen? (Gesamt-Konzern-SBV)
Auszug aus der links stehenden Info zu Wahlen:
Existiert im Unternehmen nur eine örtliche SBV, so nimmt diese automatisch die Rechte und Pflichten der Gesamt-SBV wahr (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).
Da du als Stelli z.zt. das Mandat ausübst, sollte das obige auch für dich gelten.