Kann örtl. stellv. SBV das Amt der GSBV wahrnehmen? (Gesamt-Konzern-SBV)

Heinrich, Wednesday, 02.09.2015, 16:35 (vor 3189 Tagen) @ Ute

Hallo Ute,

Stellvertreter rücken stets mit allen Rechten und Pflichten ins Mandat.

Anders bei den Fällen gem § 95 Abs 1, Satz 4, also Übertragung von Aufgaben. Dann nehmen sie das Mandat nur im Rahmen der hier übertragenen Aufgaben wahr.


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