Kann örtl. stellv. SBV das Amt der GSBV wahrnehmen? (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Ute,
Stellvertreter rücken stets mit allen Rechten und Pflichten ins Mandat.
Anders bei den Fällen gem § 95 Abs 1, Satz 4, also Übertragung von Aufgaben. Dann nehmen sie das Mandat nur im Rahmen der hier übertragenen Aufgaben wahr.