Kann örtl. stellv. SBV das Amt der GSBV wahrnehmen? (Gesamt-Konzern-SBV)

Heinrich, Tuesday, 01.09.2015, 14:16 (vor 3182 Tagen) @ andale

Hallo,

das Problem ist nur, eine nichtige SBV kann keine rechtswirksamen Maßnahmen treffen. Weiter gefährdet sie die Beschlüsse des BR/PR da hier durch die Teilnahme einer nicht im Mandat befindlichen SBV gegen die Nichtöffentlichkeit der BR Sitzung verstoßen wurde. Wenn die Nichtigkeit der SBV bekannt war, dann sogar vorsätzlich.

Es gab zwar bisher noch kein bekanntes Urteil betreffend Schadenersatz, doch bei vorsätzlichem Handeln wäre dieses möglich.

Zwar kann das Organ SBV/BR/PR nicht schadenersatzpflichtig werden, aber die einzelnen Mitglieder dieser Organe haften schon nach den allgemeinen Regeln des BGB.

BGH bejaht persönliche Haftung von Betriebsratsvorsitzenden
(BGH, Urteil vom 25.10.2012, Az.: III ZR 266/11)


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