Kann örtl. stellv. SBV das Amt der GSBV wahrnehmen? (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Ute,
vorab möchte ich noch auf den Kommentar von ciralifan,vom 24.08.2015, eingehen.
Es ist richtig dass die Örtliche SBV, wenn sie / er die einzige SBV in dem
Unternehmen ist, die Betreuung der Außendienststellen wie eine GSBV wahr nimmt.
Hierzu ist keine Wahl erforderlich, dieses Recht ergibt sich aus dem Gesetz.
Aber was noch im Raum liegt, die originäre SBV ist auf nicht absehbare Zeit
erkrankt, aber noch nicht vom Ant der SBV zurückgetreten. Somit ist immer erst
der direkte Vertreter zuständig, auch für die Außendienststellen. Dieses aber
als Vertreter. Eine Neuwahl darf nicht stattfinden, wäre in diesem Fall von
Vornherein ungültig / nichtig. Allerdings zeigt sich immer wieder, wo kein Kläger
da kein Richter und viele zu unrecht gewählten SBV waren die kompletten 4 Jahre
bzw. verbleibende Zeit als SBV tätig.
Andale