mehrere Betriebe haben einen Betriebsrat (Wahlen)

Heinrich, Monday, 31.08.2015, 13:03 (vor 4069 Tagen) @ J_Neumann

Hallo,

für die Wahl der SBV gilt der gleiche Betriebsbegriff wie der bei BR Wahlen. Folglich MUSS hier die SBV zwingend im formellen Wahlverfahren stattfinden.

Es gibt hier also keine Ausnahme. Auch was schön/angenehm/gewünscht wäre zählt nicht.


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