mehrere Betriebe haben einen Betriebsrat (Wahlen)

Heinrich, Monday, 31.08.2015, 13:48 (vor 4069 Tagen) @ J_Neumann

Hallo,

es gilt / gelten die Grenzen der Zuständigkeit des BR. Wenn also AN sich gem. BetrVG betreffend der Grenzen/ Zuständigkeit zu einem BR entschieden haben, gilt/gelten diese Grenzen/ Zuständigkeiten auch für die SBV.

Dieses fällt dann nicht unter die Regelung der Zusammenfassung von Betrieben lt. SGB IX. Zusammenfassen lt. SGB IX kann erfolgen, wenn in eigenständigen Betrieben mit eigenen BR, einzelne Betriebe selbst lt. SGB IX nicht wahlfähig sind. Dann kann man Betriebe entsprechend SGB IX zusammenfassen für die Wahl der SBV.


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