mehrere Betriebe haben einen Betriebsrat (Wahlen)

J_Neumann, BW, Monday, 31.08.2015, 13:40 (vor 4069 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,
schon mal vielen Dank für die Antwort.

mir ist nur noch nicht ganz klar wie das mit dem Betriebsbegriff zu sehen ist, wenn der Betrieb 2 oder 3 sich nach

"§ 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
(1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und

1.
räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
2.
durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.

Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend."

³4 Absatz 2 Satz 2 sich der Wahl des Betriebsrats von Betrieb 1 angeschlossen haben.

Muss dann der Arbeitgeber die Zusammenfassung nach ³ 94 Satz 5 zusammen mit dem Integrationsamt bestimmen oder kann ich dann auch davon ausgehen, daß es sich um einen gemeinsamen Betrieb handelt?

entschuldige bitte, dass ich so genau nachfrage, da ich unbedingt eine unanfechtbare Wahl hinbekommen will. Das Geflecht in unserem Unternehmen ist nicht so einfach zu verstehen.

Gruß Joachim


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