Wie weit muss ich mein Ehrenamt "transparent" machen? (Umgang mit Arbeitgeber)

joro, Heuberg, Saturday, 19.09.2015, 23:20 (vor 3173 Tagen) @ lolarollt

Hallo lolarollt

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch.

Die wenigsten Vorgesetzen sind davon begeistert wenn du dieses Ehrenamt übernommen hast.

Sinn deines neuen Ehrenamts ist nicht das du die Zeit durch Überstunden ausgleichen sollst oder musst.

Deine Leistungsbeurteilung hat nichts mit deinem Ehrenamt zu tun.
Deine Leistung sollte beurteilt werden, wieviel Zeit du für das Projekt gebraucht hast in der du nicht als SchbV gearbeitet hast.
Durch die Ausübung des Ehrenamts kannst du keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen

Schreib ihm doch einfach alles auf, nicht was du gemacht hast, sondern nur die Zeiten.

z.B. 1.9 8.10 - 9:15/ 11:20 - 11:45 .....
4.9 14:20 - 15:10 ......
11.9. 8:00 - 11:00 ......

Wenn Ihr sowieso unterbesetzt seid, kann der Vorgesetzte beweisen, das eine neue Kraft eingestellt werden sollte. Oder ist das ein Problem für dich?

Das mit dem "Problemverursacher" würde ich in deinem Fall erstmal positiv sehen.
Das kein Tag wie der andere ist, daran wird sich auch nichts ändern wenn du eingearbeitet bist.
Wenn du dich mit deinem Vorgesetzten abgestimmt hast wann du ein Seminar besuchst, kann er nicht so leicht eine Verschiebung fordern.
Der Vorgesetzte kann sich lange beschweren, und eine Zustimmung brauchst du von niemanden.
Du stellst den Antrag zum Seminar ab besten über das Personalbüro, und die melden dich an.
Du schreibst hier von einer "Liste". Was hast du den grösseres vor ?

Der Antwort über 2 Seminare im 1. Jahr kann ich zustimmen.
BR 1 und Schwb 1. Dann im nächsten Jahr Schw 2.

Das sind nach meiner Ansicht schon alle Seminare, ausser es liegen besondere Umstände vor.
Sprichst du beim "derselben Betriebsrat" von einem oder dem ganzen Gremium ?

Der BRV geht auf mehrere Seminare die ein anderes BRM gar nicht braucht.
Die anderen BRM gehen zu Seminaren die über bestimmte Sachgebiete unterrichten aber nicht alle zu einem Thema. Auch sollte mindestens 1 BRM die Seminare Schwb 1 und 2 besuchen.
Wenn du deine Arbeit als SchwbV mit klarem Menschverstand machts kannst du das Team gar nicht belasten, weil Schwerberhindertentätigkeit vor geht.

Das ist nur meine Meinung, und jemand sieht es anders, dann gut.

Gruß joro


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