Wie weit muss ich mein Ehrenamt "transparent" machen? (Umgang mit Arbeitgeber)

barevi, Bayern, Unterfranken, Monday, 21.09.2015, 07:10 (vor 3163 Tagen) @ lolarollt

Hallo lolarollt,

aus Deinem Profil geht leider nicht hervor für wieviele sbMA Du zuständig bist. Vielleicht würde sich Dein Problem ja mit einer generellen zeitlichen (anteiligen) Freistellung verkleinern.

Hier in A-Z > Freistellung und Teilfreistellung findest Du z.B. folgende Aussage:

Hilfreich ist eine Überschlagsrechnung, wie sie in größeren Betrieben praktiziert wird:
•Eine Grundzeit von ca. 6 Std/Woche
•Zahl der Schwb 13 Min/Woche (für Betreuung/Beratung und Unterstützung der Schwerbehinderten/Gleichgestellten.
•Bei mehreren Betriebsteilen einen Zuschlag für Fahrzeiten auf Grund der Kontaktaufnahme vor Ort, gestaffelt nach Entfernung/km.

Lies Dich einfach mal durch die relevanten Seiten und dann verhandle (ggf. zusammen mit dem Beauftragten des AG) direkt mit der GL. Immer mit dem Bäcker direkt sprechen, nicht mit dem Brötchen :-)

Viel Erfolg
und liebe Grüße
barevi

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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom


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