Wie weit muss ich mein Ehrenamt "transparent" machen? (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Saturday, 19.09.2015, 20:59 (vor 3165 Tagen) @ lolarollt

Hallo,

transperant muss man gar nichts machen. Einfach nur zur Mandatsarbeit auch innerbetrieblich abmelden.

Abmeldung vom Arbeitsplatz - aber wie?

Auch entscheidet der AG nicht welche Seminare erforderlich sind, auch muss er diese nicht genehmigen. Hier entscheidet die SBV nach bestem Wissen und Gewissen. Der AG kann ggf das Arbeitsgericht anrufen. Die SBV auch ggf via Anwalt, wenn es hier Probleme gibt.

Schulungsanspruch für die Vertrauenspersonen (VP) der schwerbehinderten Menschen.

Ich würde den Beauftragten des AG, § 98 SGB IX hier einbinden und auffordern seinen Pflichten nachzukommen. Hier dafür Sorge zu tragen, dass der AG seinen Pflichten, hier der Beachtung der Rechte der SBV und der unbehinderten Mandstswahrnehmung nachzukommen. Ihm auch erklären, dass ein Verstoß gegen seine Pflichten mit einem Bußgeld gem § 156 SGB IX, gegen Ihn persönlich belegt werden kann.

Dem AG erklären, dass man das Verhalten als Mandatsbehinderung ansieht und ggf leider sollte es nicht beendet werden via Anwalt den Rechtsweg beschreiten müsste.

Gleiches, wenn wegen des Mandates man berufliche, finanzielle Nachteile erfahren würde.

PS: Einfach einmal unter A-Z lesen und Seminar besuchen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion