Vorverlegung der SBV-Wahlen (Kirche)

Hans @, Monday, 16.01.2006, 17:24 (vor 6681 Tagen) @ Wolfgang E.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Euer Einsatz bei der Beantwortung meiner Fragen finde ich toll.
Heute habe ich die rechtliche Stellunhgnahme des Arbeitsrechtsreferat des Diakonischen Werkes bekommen.
Es ist tatsächlich so, dass zwar die Aufgaben der SBV, nach § 95 SGB IX, nach staatlichem Recht definiert werden, die Wahlen allerdings in die Zuständigkeit der Kirchen, hier MVG, fallen.
Ob das so gutist und vor allen dauerhaft Bestand haben wird, warten wir es ab.

Wir werden also im März wählen.

Vielen Dank noch mals und tschüß,

Hans


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