Zustimmung des AN erforderlich? (BEM)

Deafsaxonia, München (Bayern), Wednesday, 01.02.2006, 14:03 (vor 6667 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Muß der schwerbehinderte Arbeitnehmer erst einer Einschaltung des Integrationsamtes zustimmen wegen:
» § 84 Prävention
» (1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens-
» oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen
» Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen
» können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in §
» 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein....

Kann danach das Integrationsamt den Integrationsfachdienst beauftragen, sich um einen schwerbehinderten AN wegen verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten zu kümmern>

Darf die SchwerbV das Integrationsamt oder den Integrationsfachdienst nur nach Zustimmung des AN einschalten>

Ziel ist das Einleiten von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um den Arbeitsplatz zu sichern; Arbeitsplatz zur Zeit bedroht.

Vielen Dank im Voraus für Antworten!


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