Unterschiedlicher Wortlaut von §84 Prävention (BEM)
Hallo meine lieben, mir ist jetzt schon zweimal aufgefallen, dass der §84 Abs.2 einen anderen Wortlaut hat als bei mir. Hier im Forum wird immer von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit gesprochen und von häufigen Erkrankungen.
Mir ist nur folgender Inhalt in Bezug auf die Zeitangaben bekannt: scwerbehinderter Mensch länger als 3 Monate uunterbrochen arbeitsunfähig ist oder das Arbeitsverhältnis oder sonstige Beschäftigungsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist.....
Wie kann es zu dieser Diskrepanz kommen. Zumal finde ich eine Kontaktaufnahme nach 6-wöchiger Erkrankung schon etwas früh - damit wäre so manche Erkrankung, die eigentlich nachträglich keiner Prävention oder Eingliederungsmaßnahme bedarf mit eingeschlossen. Hab bei einem zu fürhen Kontakt mit den Betroffenen etwas Bauchschmerzen - könnte bei denjenigen ziemlich schräg ankommen. Kann es denn sein, dass in den einzelnen Regierungsbezirken verschiedene Gesetzestexte für SGB IX gelten> Gehöre übrigens zum Regierungsbezirk Schwaben. Wer kann mich aufklären