Unterschiedlicher Wortlaut von §84 Prävention (BEM)

Andrea W., Thursday, 10.03.2005, 16:34 (vor 6995 Tagen)

Hallo meine lieben, mir ist jetzt schon zweimal aufgefallen, dass der §84 Abs.2 einen anderen Wortlaut hat als bei mir. Hier im Forum wird immer von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit gesprochen und von häufigen Erkrankungen.
Mir ist nur folgender Inhalt in Bezug auf die Zeitangaben bekannt: scwerbehinderter Mensch länger als 3 Monate uunterbrochen arbeitsunfähig ist oder das Arbeitsverhältnis oder sonstige Beschäftigungsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist.....
Wie kann es zu dieser Diskrepanz kommen. Zumal finde ich eine Kontaktaufnahme nach 6-wöchiger Erkrankung schon etwas früh - damit wäre so manche Erkrankung, die eigentlich nachträglich keiner Prävention oder Eingliederungsmaßnahme bedarf mit eingeschlossen. Hab bei einem zu fürhen Kontakt mit den Betroffenen etwas Bauchschmerzen - könnte bei denjenigen ziemlich schräg ankommen. Kann es denn sein, dass in den einzelnen Regierungsbezirken verschiedene Gesetzestexte für SGB IX gelten> Gehöre übrigens zum Regierungsbezirk Schwaben. Wer kann mich aufklären


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