Zustimmung des AN erforderlich? (BEM)

traute, Friday, 14.07.2006, 22:39 (vor 6504 Tagen) @ Deafsaxonia

wenn´s unbedingt sein muß, kann der AN dem AG schriftlich mitteilen, dass SBV bei dem gemeinsamen gespräch dabei sein soll. eingliederungsmanagement muß transparent sein und schrifltich fixiert durch den AG. sonst sieht er im falle eines KÜ antrages alt aus. wenn AN nach 6 wo AU zu einem gespräch gebeten wurde (was übrigens freiwillig ist), hat das EM hier bereits begonnen.

gruß, traute

» Der Fall des sb AN hat sich weiterentwickelt.
» AG hatte sich eingeschaltet (wg. Problemen am Arbeitsplatz), auch der IFD
» war auf Empfehlung der SBV da. Nun wurde AN nach dem Gespräch mit AN
» krank, inzwischen sind bereits sechs Wochen vergangen.
»
» SBV hat daraufhin sb AN gefragt, ob er Unterstützung braucht. Als Antwort
» kam vom sb AN, dass ein Gespräch mit IFD anliegt und SBV dabei sein darf.
»
» Nun verlangt der AG von der SBV für dieses Gespräch sb AN-IFD-SBV die
» schriftliche Vorlage eines konkreten Grundes, sonst würde die SBV für
» dieses Gespräch sich unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernen.
»
» Ist das rechtens>
» Ist die Anwesenheit der SBV in diesem Fall notwendig> Oder erst nach dem
» Start des Eingliederungsmanagements> Hat das Eingliederungsmanagement hier
» schon längst begonnen und wurde nur durch die Krankheit unterbrochen>
»
» Sind solche Vorgespräche mit dem sb AN beim IFD mit SBV nicht sinnvoll>


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