Zustimmung des AN erforderlich? (BEM)

Rita, Thursday, 02.02.2006, 09:09 (vor 6666 Tagen) @ Deafsaxonia

@Deafsaxonia

Schaltet der Arbeitgeber die unter §84 Abs.1 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt nicht ein, muß der Arbeitgeber mit Schwierigkeiten bei einer ins Auge gefassten Auflössung des Arbeitsverhältnisses rechnen.

In dem Zusammenhang lohnt auch ein Blick auf § 95 Abs. 2 und § 156 SGB IX.

Rita


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