Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)

Cebulon, Wednesday, 08.02.2017, 22:23 (vor 2632 Tagen) @ ciralifan

... und dann nun noch das neue BTHG.

Hallo ciralifan, an der Reihenfolge und dem Zeitpunkt der Anhörung der SchwbV durch den AG hat sich durch das BTHG nichts geändert. Der § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zur SchwbV-Anhörung durch den AG wurde nicht geändert. Auch am § 87 Abs. 2 SGB IX zur SchwbV-Anhörung durch das InA wurde durch Artikel 2 BTHG nichts geändert. Geändert haben sich hier alleine die Rechtsfolgen i.S.d. § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX n.F.

Es gilt weiter wie bisher, dass die SchwbV-Anhörung durch's InA nicht die SchwbV-Anhörung durch den AG entbehrlich macht und umgekehrt (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.1980, 2 AZR 340/78).

Gruß,
Cebulon


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