Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)
IA holt Stellungnahme der SBV ein
Hallo, das ersetzt aber nicht die SBV-Anhörung durch den AG (LPK-SGB IX, § 85 Rn. 84 am Ende m.w.N.), welche vor der Beantragung beim InA einzuholen ist. Wurde die SBV nicht zuvor vom AG angehört, käme schon nach alter Rechtslage regelmäßig Aussetzung bzw. die Ablehnung des Antrags auf Zustimmung zur Kündigung in Betracht (Düwell, LPK-SGB IX, § 87 Rn. 16). Daran hat sich durch das BTHG nichts geändert.
Gleiches gilt für unterbliebene Erörterungsgespräche oder Klärungsgespräche i.d.R. gemäß § 84 SGB IX (Düwell, LPK-SGB IX, § 84 Rn. 99 und § 87 Rn. 17).
Gruß,
Cebulon