Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)

Monica99, Saturday, 18.02.2017, 16:05 (vor 2596 Tagen) @ Monica99

Hallo,

hatte hier selbstverständlich den § 84, 1 SGB IX gemeint.

Doch auch der § 81,1 Satz 2 SGB IX kommt ins Spiel " 2Sie nehmen frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit auf.". Denn beabsichtigt ein AG einen AN zu kündigen, wird ja ein zu besetzender Arbeitsplatz frei. Also Anfrage bei der AfA.

Frühzeitig bedeutet hier, zu einem Zeitpunkt an dem der AG weiß/erkennt/plant er hat/bekommt hier eine freie zu besetzende Stelle.

Hier dann auch weiter der Satz 6, 6Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 und hören die in § 93 genannten Vertretungen an

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mfg Monica


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