Info für alle bzgl Gleichstellung (Gleichstellung)

Thorsten, Monday, 27.02.2006, 11:30 (vor 6641 Tagen)

Das AA hat eine Gleichstellung abgelehnt.

MA hat 40%, ist ausgesteuert,

Begründung:
Es gibt keinen passenden Arbeitsplatz in der Firma

Tatsache ist, das die bearbeitende Person des AA die Ablehung auf Gleichstellung unabhängig von der Behinderung gemacht hat. Dies hat sie mir in einem Telefonat ganz klar mitgeteilt. Die Art der Behinderung wäre bei der Vergabe der einer Gleichstellung egal, es wäre nur zu begutachten ob MA einen geeigneten Arbeitsplatz wahrnehmen könnte oder nicht.

Durch die Ablehung hat MA (auch während des Widerspruches) keinen Kündigungsschutz und die Kündigung ist Rechtswirksam zugegangen.
Das I-Amt ist nicht zuständig und muß keine Zustimmung / Ablehenung gegen die Kündigung vornehmen.

MA hat sich Anwalt genommen und wird entsprechend, nach Widerspruchsverfahren, klagen.

.........
Ich bin bestürzt über die Ansicht dieser Gleichstellungsbeauftragen des AA.
Ich bin sicher das die Art der Behinderung sehr wohl eine Rolle in Gleichstellungsverfahren spielt. Ich hoffe auf den Widerspruch und eventuelle weitere Rechtsverfahren.
Da MA jedoch bereist gekündigt ist wird es sich wohl Jahre hinziehen bis es ein Urteil gibt mit entsprechenden Finanziellen Ausgleichen.


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