Info für alle bzgl Gleichstellung (Gleichstellung)

Thorsten, Monday, 27.02.2006, 12:26 (vor 6640 Tagen) @ hackenberger

»
» die SB der Agentur für Arbeit hat das Gesetz richtig ausgelegt. Die
» Behinderung, also die Art der Behinderung spielt hier wirklich keine
» Rolle. Also es spielt keine Rolle ob die Behinderung (GdB) z.B. auch einer
» Diabetes, Bandscheibenvorfall oder einem leichten Herzinfarkt herrühren.
»
Dazu habe ich kein Gesetz gefunden, bzw keine Klarstellung gefunden.

» Es kommt einzig und alleine darauf an, ob das Beschäftigungsverhältnis auf
» Grund der Behinderung gefährdet ist. Es ist also nur zu prüfen, liegen in
» der Behinderung die Gründe der Gefährdung des Arbeistverhältnisses.

Das ist eben nur unter Berücksichtigung der Art der Behinderung möglich !!
Es ist doch eindeutig das nicht jede Behinderung die gleiche Art von Arbeitsplätzen gefährdet. Bzw das es Behinderungen gibt die jeden Arbeitsplatz gefährden.


»
» Man kann allen SchwbV oder AN welche eine Gleichstellung beantragen wollen
» hier im Forum einmal das Stichwort „Gleichstellung“ einzugeben und genau
» zu lesen was dazu geschrieben wurde.

Habe ich getan :-)


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