Info für alle bzgl Gleichstellung (Gleichstellung)

traute, Monday, 27.02.2006, 21:29 (vor 6640 Tagen) @ hackenberger

hallo torsten,
ich schließe mich der meinung von bernd an. es ist tatsächlich so, wie er sagt.

zu prüfen wäre, ob der GdB unter umständen höher bewertet werden müßte, wenn die erkrankung neu eingetreten. bei krebserkrankungen wird in der regel GdB 50 bewertet. nach 5 jahren heilungsgewährung kann eine herabstufung erfolgen, muß aber nicht, wenn andere beeinträchtigungen hinzgekommen sind.

desweiteren, wenn der kollege nach AU wieder in den betrieb kommt, ist ein eingliederungs management durchzuführen. das muß der AG nachweisen.insofern könnte, wenn die frist nicht um ist, kündigungsschutzklage erhoben werden.
gruß, traute


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