Info für alle bzgl Gleichstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 27.02.2006, 12:17 (vor 6640 Tagen) @ Thorsten

Hallo Thorsten,

die SB der Agentur für Arbeit hat das Gesetz richtig ausgelegt. Die Behinderung, also die Art der Behinderung spielt hier wirklich keine Rolle. Also es spielt keine Rolle ob die Behinderung (GdB) z.B. auch einer Diabetes, Bandscheibenvorfall oder einem leichten Herzinfarkt herrühren.

Es kommt einzig und alleine darauf an, ob das Beschäftigungsverhältnis auf Grund der Behinderung gefährdet ist. Es ist also nur zu prüfen, liegen in der Behinderung die Gründe der Gefährdung des Arbeistverhältnisses.

Weiter könnte eine Gleichstellung noch gegeben werden, wenn nur mit einer Gleichstellung ein Arbeitsplatz zu erlangen wäre.

Es kommt also beim Antrag auf Gleichstellung immer darauf an, kann man die Gefährdung des Arbeitsplatzes mit der Behinderung bzw. auf Gründe welche auf/aus der Behinderung her rühren belegen> Dieses muss dann aber mindestens neben der SchwbV auch vom BR/Pr so mitgetragen werden und für die AA nachvollziehbar sein.

Behinderte AN sollen ja nicht aus Gründen welche nicht in der Behinderung liegen besser gestellt werden als Nichtbehinderte. So ist nun einmal die Rechtslage.

Man kann allen SchwbV oder AN welche eine Gleichstellung beantragen wollen hier im Forum einmal das Stichwort „Gleichstellung“ einzugeben und genau zu lesen was dazu geschrieben wurde.


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