Gleichstellungsantrag bei drohender fristloser Kündigung (Kündigung)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 10.07.2017, 18:44 (vor 2454 Tagen) @ mietze_katz

Und noch was....

WARUM geben die Leute immer den Feststellungsbescheid an den Arbeitgeber???

Da stehen ärztliche Diagnosen drauf! Diese gehen dem Arbeitgeber garnichts an!

Merke:
GdB von 50 oder mehr: Kopie des Schwb-Ausweises an AG
GdB von kleiner 50: Antrag auf Gleichstellung stellen und wenn positiv, dann Schreiben der Agentur an AG - sonst NIX!

Siehe auch AU-Bescheinigungen, die Diagnosen gehen auch nur an die Krankenkasse und nicht an den Arbeitgeber.


Und die angesprochene 3-Wochenfirst ist auch mir bekannt, deshalb auch der nicht mehr neue Ratschlag bei der Stellung des Antrages auf Feststellung eines GdB parallel auch vorsorglich gleich den Antrag auf Gleichstellung zu stellen.

...Servus


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