Gleichstellungsantrag bei drohender fristloser Kündigung (Kündigung)

MatthiasNRW, Thursday, 13.07.2017, 11:06 (vor 2478 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

WARUM geben die Leute immer den Feststellungsbescheid an den Arbeitgeber???

Da stehen ärztliche Diagnosen drauf! Diese gehen dem Arbeitgeber garnichts an!

Merke:
GdB von 50 oder mehr: Kopie des Schwb-Ausweises an AG
GdB von kleiner 50: Antrag auf Gleichstellung stellen und wenn positiv, dann Schreiben der Agentur an AG - sonst NIX!

Deine Vorgehensweise ist durchaus praktikabel und sinnvoll.

Oftmals bestehen Feststellungsbescheide aus mehreren Seiten: Auf der ersten Seite die Entscheidung zum festgestellen GdB, auf der nachfolgenden Seite dann die der Feststellung zugrundeliegenden Beeinträchtigungen. Meines Erachtens ist es daher ebenso unschädlich, wenn nur die erste Seite des Feststellungsbescheides eingereicht wird.

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Gruß
Matthias


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