Gleichstellungsantrag bei drohender fristloser Kündigung (Kündigung)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 11.07.2017, 16:40 (vor 2478 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Paulideern,

bist Du im öffentlichen Dienst oder habt Ihr eine Inklusionsvereinbarung, dann gelten unter Umständen keine 3 Wochenfristen, wenn wie bei und enthalten ist, vorläufige Schutzrechte ab Antragsstellung.


Hallo hendrik1,

ich verstehe die Ganze Diskussion um die Frist nicht.

Was nützt es, wenn die Frist eingehalten wurde und der Kündigungsgrund aber nichts mit der Behinderung zu tun hat?
Als Kündigungsgrund wurde hier Spesenbetrug in den Raum gestellt. Eine Schwerbehinderung ist doch kein Freibrief für sämtliche Verfehlungen, oder?
Aus meiner Sicht wird hier Betrug, Vertrauensmissbrauch usw. im Kündigungsschreiben angeführt werden.

Auch der örtlichen SBV kann hier kein Vorwurf gemacht werden und braucht sich selbst keine Vorwürfe machen.

Derartiges Fehlverhalten, sofern es sich bestätigt, hat meist schwere Konsequenzen und ist durch nichts abgedeckt.

VG


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