Gleichstellungsantrag bei drohender fristloser Kündigung (Kündigung)

Hotte, Stuttgart, Monday, 10.07.2017, 19:04 (vor 2482 Tagen) @ Paulideern

Moin Moin,

Nun droht evtl. eine fristlose Kündigung wg. angeblichen Spesenbetruges und der Kollege hat sofort letzte Woche einen Gleichstellungsantrag gestellt. Ich meine aber mir angelesen zu haben, das in den ersten 3 Wochen nach Antragstellung keine Kündigung reinflattern darf?


Nein. Das ist genau umgekehrt:
Der Sonderkündigungsschutz greift aber immer dann nicht ein, wenn der
ArbN den Antrag weniger als drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt
hat

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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