Informationspflicht (BEM)

morgenröte, NRW, Monday, 16.10.2017, 17:15 (vor 2377 Tagen) @ Rosenbaum

Hallo Rosenbaum,

dein AG hat nach meiner Meinung völlig Recht. Es wäre die Aufgabe des PR dieses zu prüfen. Die SBV sollte nicht in deren Aufgabenbereich rumhantieren. Das möchtest du für deinen Aufgabengebiet auch nicht. Für die SB steht dir natürlich eine Auskunftspflicht zu, was ja auch bestätigt wurde.
Kannst du bitte die Quelle nennen, wo das BAG-Urteil steht?

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Gruß
Morgenröte


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