Informationspflicht (BEM)

Monica99, Friday, 20.10.2017, 20:54 (vor 2379 Tagen) @ Rosenbaum

Hallo,

ja, das Urteil ist auch auf die SBV anwendbar. ABER eben nur für die AN für die SBV gem. SGB IX zuständig ist. Sie ist es NICHT wie der BR/PR für alle AN zuständig.

Also, Liste nur für Schwerbehinderte und Gleichgestellte, denn nur für diese ist die SBV zuständig.

Ein Liste ALLER AN wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz, denn diese Lsite steht nur dem BR/PR zu!!

--
mfg Monica


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