SBV vom Betriebsrat gewählt (Wahlen)

Cebulon, Monday, 20.11.2017, 18:40 (vor 2343 Tagen) @ Ingoandree

Vor 4 Wochen bin ich als Nachrücker in den Betriebsrat gekommen, und dort nach kurzer Zeit auch zum SBV gewählt worden.

Hallo, die Schwerbehindertenvertretung wird von den schwerbehinderten Beschäftigten gewählt und zwar in unmittelbarer Wahl nach § 94 SGB IX. Das ist so seit ca. 95 Jahren. Der Betriebsrat kann keine Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen wählen, reine Amtsanmaßung. Er hat aber auf die Wahl einer Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen hinzuwirken nach § 93 SGB IX, sofern es min­des­tens fünf gibt.

Wie viele schwerbehinderte und gleichgestellte ­be­hin­der­te Beschäftigte gibt es denn im Wahlbezirk dieses Standortbetriebsrats lt. Namensverzeichnis nach § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX? Dazu zählen gegebenenfalls auch geringfügig Beschäftigte.

Ich hab doch nun das Recht, sämtliche Unterlagen der Schwerbehinderten der Niederlassung Berlin ein­zu­for­dern, um meine Arbeit in der Niederlassung zu machen.

Nein, das hast Du nicht. Du hast keinerlei Rechte als Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­g, weil Du ja nie regulär nach der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) gewählt wurdest. Insbesondere hast Du keinerlei Beteiligungsrechte nach § 95 SGB IX. Du hast natürlich auch nicht das Recht, Dich als Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­g zu bezeichnen.

Gruß
Cebulon


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