SBV vom Betriebsrat gewählt (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.11.2017, 20:20 (vor 2349 Tagen) @ Ingoandree

Hallo,

diese "Wahl" ist von A-Z illegal und rechtsunwirksam bzw. nichtig.

Eine SBV wird immer von den Betroffenen gewählt gem. § 94 Abs. 1 und 2 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__94.html

Ein BR kann lediglich gem. § 1 Abs. 2 SchwbVWO
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__1.html
oder gem. § 19 Abs. 2 SchbvWO
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__19.html

eine Wahl durch die Betroffenen einleiten. Gibt es so wie bei Euch bisher keine ordnungsgemäß gewählte SBV, ist das auch seine gesetzliche Pflicht.

Du selbst kannst aus dieser rechtsunwirksamen "Wahl" keinerlei Rechte herleiten. Selbst wenn Dein AG das Treiben des BR in Sachen SBV bisher toleriert hat, kann er jederzeit die ordnungsgemäße Wahl der SBV - ggfs. gerichtlich - anfechten.

Solltest Du dann zB als SBV Rechte (zB wegen Arbeitszeit) geltend gemacht haben, kann er Dich grundsätzlich auch jederzeit persönlich arbeitsrechtlich belangen.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion