Ausbildung Rollstuhlfahrer zum Erzieher (Allgemeines)

knorpeli, Tuesday, 09.01.2018, 10:08 (vor 2298 Tagen) @ Ipsen

Hallo liebe Leute!
Ich zitiere mal Prof. Dr. em. Peter Trenk-Hinterberger, Marburg (Rechtsdienst 1/2012 - Rechts- und Sozialpolitik):

„Anzustreben ist ein inklusiver Arbeitsmarkt“. Es ist die Leitidee, dass Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld „inklusiv“ sein müssen (so die verbindliche englische Version – „inclusive“ –; unzutreffend hingegen die Übersetzung „integrativ“ in dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text der BRK).9 Übersetzt man aber mit „inklusiv“, dann kommt in der Regelung zum Ausdruck, dass es nicht nur darum gehen kann, Menschen mit Behinderungen an einen unverändert vorgegeben Arbeitsmarkt anzupassen, diese Menschen also „marktkonform“ einzugliedern, sondern dass es zugleich
darauf ankommt, diesen Arbeitsmarkt so umzugestalten, dass er seinerseits an die Lebenslage Behinderung angepasst wird. Dabei geht es nicht nur um eine Rechtspflicht der Vertragsstaaten zu Maßnahmen der Bewusstseinsbildung (vgl. auch Art. 8 Abs. 2 Buchst. a) iii) BRK), sondern auch um die Rechtspflicht zu Maßnahmen, die dazu führen, dass behinderte Menschen mit ihren Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer entsprechend veränderten Arbeitswelt tätig werden können.

Wie sollen die Ziele der UN-BRK verwirklicht werden, wenn (in diesem Fall) einem Rollstuhlnutzer die Ausbildung und Ausübung eines Berufes verwehrt wird, in dem zudem die Erfahrungen als beeinträchtigter Mensch der Berufsausübung zugute kommen? Mal abgesehen von den Grundsätzen des GG und AGG.....

Eigentlich ein Fall für den Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf, im Sinne des Fakultativprotokolls........

Herzlichen Gruß!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion