Eigentumsrecht an Hilfsmittel (Hilfsmittel)

mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 18.02.2018, 10:53 (vor 2257 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

da ich selbst auch Hilfsmittel nutze, finde ich die Konstellation mit dem arbeitgeberseitigen Anteil sehr interessant.
Die grundsätzliche Sachlage, abhängig von der Person des Antragstellers, ist mir bekannt und in deinem Link auch sehr gut beschrieben.
Aber, kommt die anteilige Kostenbeteiligung des AG nur in betracht, wenn dieser auch Antragsteller ist? So wäre im gefragten Fall dem Herausgabeverlangen des AG natürlich umgehend nachzukommen.
Wie entwickeln sich die Eigentumsverhältnisse, wenn der Nutzer Antragsteller ist, und zB. die RV nur die Mehrkosten, die Differenz zu einem hausüblichen Bürostuhl bezuschusst?

MfG


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