Eigentumssrecht an Hilfsmittel (Hilfsmittel)

MatthiasNRW, Monday, 19.02.2018, 13:05 (vor 2229 Tagen) @ Hotte

Hallo Ciralifan

Hi,
ja, die Abschreibungsfrist ist längst abgelaufen. Es handelt sich um ein Rad, um auch extern liegende Betriebsteile zu erreichen. MA geht in Rente.


Warum beschleicht mich jetzt der seltsame Verdacht, das der AG das Rad dann anderweitig verwenden will? Da die Beschaffung des Rades gefördert wurde, darf es doch nur von schwerbehinderten MA benutzt werden, oder?

Nein, natürlich darf das Rad auch von einem MA ohne Behinderung genutzt werden. Grundsätzlich muss es natürlich dem sbM zur Verfügung stehen, wenn dieser es benötigt.

Es ist doch auch völlig illusorisch, dass beispielsweise eine Hebehilfe am Schichtarbeitsplatz eines sbM außerhalb der jeweiligen Schicht stillstehen muss. Der entsprechende Nutzen für mehrere MA wird bei der Ermessensentscheidung des Integrationsamtes zur Förderhöhe berücksichtigt.

Je nach Förderhöhe kommt natürlich auch eine Bindungsfrist infrage. Während der Bindungsfrist ist zu gewährleisten, dass ein sbM an dem entsprechenden Arbeitsplatz eingesetzt wird, sofern der Mitarbeiter, der den geförderten Arbeitsplatz zuvor bekleidet hat, ausscheidet oder den Arbeitsplatz wechselt. Danach kann der Arbeitgeber über die geförderte Gegenstände natürlich frei verfügen, so lange er die Regelungen aus § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX beachtet. Einem Mitarbeiter also einen geförderten Gegenstand vorzuenthalten, wäre unzulässig.

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Gruß
Matthias


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