Eigentumssrecht an Hilfsmittel (Hilfsmittel)

garda, Berlin, Monday, 19.02.2018, 07:24 (vor 2252 Tagen) @ Monica99

Tante Google hilft auch hier ganz einfach weiter!

Hallo Monica,

leider sind solche Antworten durch dich hier nicht so selten, sonderlich hilfreich sind sie nicht.

Wie man schon durch kurzes Lesen erkennen kann, sind die Fälle nicht vergleichbar. Wenn die DRV leistet, trägt sie oft die kompletten Kosten im Ergebnis an den Versicherten und der Versicherte wird dann auch Eigentümer und kann sie beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen, unabhängig davon ob sie bis dahin beim derzeitigen Arbeitgeber gestanden haben.

Hier hat der Arbeitgeber einen beträchtlichen Eigenanteil geleistet, der die Eigentumsfrage schwieriger macht. Leider kam im Ausgangsposting nur der pauschale Begriff Hilfsmittel vor und nicht um was es sich genau handelt. Ist also die Abschreibungsfrist abgelaufen? Ist das Hilfsmittel in den Betriebsablauf eingegliedert und wenn ja wie?

Pauschale Fragen bekommen nur pauschale Antworten die meist nicht viel bringen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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